Mietverwaltung

Leistungsbeschreibung

 

a) Allgemeine kaufmännische Verwaltung des Objektes
Die allgemeine Verwaltungstätigkeit umfasst alle für eine regelmäßige und gewissenhafte Bewirtschaftung des Gebäudes notwendigen Verwaltungsaufgaben.
Dies sind insbesondere:
- Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber allen Behörden einschl. Grundbuchämtern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern
- Abschluss und Verwaltung der Verträge mit den verschiedenen Ver- und Entsorgungsunternehmen
- Organisation der Nutzung des Gebäudes, Aufstellung und Überwachung der Hausordnung, Beschaffung und Verwaltung aller für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände und Versorgungsgüter, Überprüfung und Zahlung aller Betriebskosten
- Abschluss, Verwaltung und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf das Vertragsobjekt beziehen sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen auch für den Auftraggeber
- Jährliche Ermittlung der Gesamtbetriebskosten des Gebäudes, Umlegung auf die Einheiten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung
- Erstellung der Nebenkostenabrechnung für die Mieter
- Geordnete Erfassung und Dokumentation aller Zahlungsvorgänge
- Erstellung einer den steuerlichen Erfordernissen entsprechenden Abrechnung
- Führung und Pflege aller für das Objekt vorhandenen Daten, insbesondere
o Kaufverträge
o Grundbuchauszüge
o Lageplan
o Einheitswertbescheide
o Grundsteuer und Gebührenbescheide
o Versicherungsverträge und Versicherungspolicen
o Jährliche Nebenkostenabrechnung
o Handwerkerlisten der Baufirmen mit Gewährleistungsfristen
o Jährliche Zahlungsfristen
o Etagenpläne und Wohnungspläne
o Arbeitsverträge der Angestellten und Arbeiter des betreffenden Objektes
Die Aufstellung ist beispielhaft und wird je Objekt spezifiziert.
Leistungsbeschreibung
b) Technische Objektverwaltung
Die technische Objektverwaltung des Objektes umfasst die folgenden Aufgaben:
- Regelmäßige Inspektion aller Gebäudeteile
- Überwachung und Betrieb aller technischen Einrichtungen des Gebäudes, insbesondere der Anlagen für Heizung, Warmwasser und Kaltwasser
- Aufstellung periodischer Instandhaltungspläne in Abstimmung mit den Eigentümern
- Abschluss und Verwaltung von Wartungsverträgen
- Führung und Pflege aller für die Haustechnik relevanten Unterlagen und Dokumente
- Führung eines technischen Tagebuches, in dem alle Vorfälle / Schäden / Reparaturen kalendarisch dokumentiert sind
Umfang der Verwaltung:
Der Hausverwalter ist verpflichtet, den Reparaturbedarf, die Instandhaltung und Instandsetzung der übernommenen Immobilie und ihrer technischen Einrichtungen zu überwachen. Er ist verpflichtet, jegliche Schäden, die im Anwesen anfallen, zu erfassen und diese je nach Größenordnung und Relevanz dem Auftraggeber mitzuteilen.
Der Hausverwalter ist verpflichtet, im Falle, dass im Objekt Schäden auftreten, deren Ursachen nicht festgestellt werden können oder deren Verursacher nicht festgestellt werden kann, sofort Beweise sichern zu lassen. Dies gilt auch, falls Handwerkerleistungen im Objekt durchgeführt worden sind, die mangelhaft sind.
Bei Reparatur-, Instandhaltungs-, Instandsetzungsmaßnahmen oder sonstigen Baumaßnahmen, übernimmt der Hausverwalter die Ausschreibung und die Angebotseinholung. Der Hausverwalter nimmt an den Vergabeverhandlungen teil und überwacht die Arbeiten und prüft die eingehenden Rechnungen. Mehrpreise oder Mehrungen sind vom Auftraggeber zu genehmigen. Der Hausverwalter nimmt die Arbeiten ab und überprüft die Gewährleistung und überwacht die Gewährleistungszeiträume.
Jegliche Handwerkermaßnahmen, soweit es sich nicht um Notmaßnahmen handelt, sind vorher von dem Auftraggeber zu genehmigen. Die Hausverwaltung ist nicht berechtigt, sich für Handwerkerleistungen irgendwelche Provisionen geben zu lassen, dies gilt auch, falls die Provisionen mittelbar geleistet werden.
Für die regelmäßige technische Überwachung und Verwaltung des gesamten Objektes erhält der Hausverwalter ein
Monatliches Honorar lt. Angebot
Hiermit sind alle regelmäßig und wiederholt vorkommenden Verwaltungsarbeiten beglichen, nicht jedoch die Beauftragung und Überwachung von Handwerksfirmen zur Durchführung von Reparaturen , Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
Für die technische und kaufmännische Überwachung von nicht regelmäßigen Reparatur- / Instandhaltungs- / Instandsetzungsaufträgen an Handwerksfirmen erhält die Hausverwaltung ein Sonderhonorar von 2,5 % der Bruttorechnungssumme der jeweiligen Maßnahme.